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AG gründen online

nur CHF 490.-

AG online mit KI gründen – Prestige, Anonymität und Skalierbarkeit

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die klassische Rechtsform für grössere Unternehmen und ambitionierte Projekte in der Schweiz – ideal für Gründerinnen und Gründer, die eine anonyme Eigentümerstruktur, freie Übertragbarkeit der Anteile und maximale Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung wünschen.

Wir bieten Ihnen die AG-Gründung komplett online zum unschlagbaren Pauschalpreis von nur CHF 490.– an. Profitieren Sie von unserem digitalen Service, der den gesamten notariellen Prozess sicher, effizient und transparent gestaltet. Mit unserem einzigartigen KI Notariatsassistenten gründen Sie die AG in nur wenigen Minuten.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit nachstehendem Formular und wir werden uns anschliessend für eine kostenlose Erstberatung bei Ihnen melden.

Transparente Preise für Ihre AG-Gründung

Zwei Wege zur AG: die klassische Bargründung über Sperrkonto oder die Sacheinlagegründung – beide mit klarem Pauschalpreis und ohne versteckte Kosten.

AG-Gründung – Online-VerfahrenBargründung
Pauschal
CHF490.–zzgl. MwSt.
Online-Prozess – Unterlagen per Post retournieren

Umfasst: Bargründung

Unser Pauschalpreis deckt die Bargründung ab – das Stamm- bzw. Aktienkapital wird vor der Beurkundung auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) einbezahlt. Die Bankbestätigung reichen wir im Rahmen des Gründungsprozesses ein. Vergleich zur Sacheinlage →

Im Pauschalpreis enthalten

  • Notarielle Beurkundung
  • Erstellung aller Gründungsdokumente
  • Entwurf der Statuten
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Persönliche Betreuung
Optionale Zusatzleistungen
Beliebt

Komplett digital mit QES

+CHF 150.–zzgl. MwSt.

Kein Postweg nötig – alle Dokumente werden vollständig digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnet.

Ab 3 Personen: CHF 50.– pro weitere Person

Persönliche Unterzeichnung

+CHF 100.–zzgl. MwSt.

Kommen Sie persönlich bei uns vorbei und unterzeichnen Sie die Gründungsdokumente direkt vor dem Notar in unserer Kanzlei in St. Gallen (Dufourstrasse 150). Eine persönliche Unterzeichnung ist ausschliesslich an unserem Standort in St. Gallen möglich.

Hinweis zu den Handelsregistergebühren

Die amtlichen Eintragungsgebühren des Handelsregisteramts sind nicht im Pauschalpreis enthalten und werden direkt vom Handelsregister in Rechnung gestellt.

Alternative Variante
AG-Gründung – SacheinlagegründungSacheinlage
Pauschal
CHF1'500.–zzgl. MwSt.
Ohne Schweizer Bankkonto – Kapital als Sacheinlage einbringen

Umfasst: Sacheinlagegründung

Kapital wird als Sacheinlage eingebracht (z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Forderungen, Wertpapiere oder Kryptowährungen/Stablecoins). Wir erstellen Sacheinlagevertrag und Gründerbericht und koordinieren die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsbestätigung (Art. 635 OR).

Kein Schweizer Bankkonto nötig+ Revisor CHF 500–700 (koordinieren wir)
Zum Sacheinlage-Angebot →

Im Pauschalpreis enthalten

  • Notarielle Beurkundung
  • Sacheinlagevertrag und Gründerbericht
  • Koordination der Prüfungsbestätigung durch zugelassenen Revisor (Art. 635 OR)
  • Entwurf der Statuten mit Sacheinlage-Regelung (Art. 628 OR)
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Persönliche Betreuung
Optionale Zusatzleistungen
Beliebt

Komplett digital mit QES

+CHF 150.–zzgl. MwSt.

Kein Postweg nötig – alle Dokumente werden vollständig digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnet.

Ab 3 Personen: CHF 50.– pro weitere Person

Persönliche Unterzeichnung

+CHF 100.–zzgl. MwSt.

Kommen Sie persönlich bei uns vorbei und unterzeichnen Sie die Gründungsdokumente direkt vor dem Notar in unserer Kanzlei in St. Gallen (Dufourstrasse 150).

Hinweis zu den Handelsregistergebühren

Zusätzlich zu den Handelsregistergebühren fallen Kosten für den zugelassenen Revisor an (rund CHF 500–700), welche wir für Sie direkt koordinieren. Die amtlichen Eintragungsgebühren des Handelsregisters werden separat vom Handelsregister in Rechnung gestellt.

Sacheinlagegründung mit KI-Assistent starten →Oder persönliche Beratung

Die Erfassung erfolgt im KI-Chat; ein Notar prüft die Daten und bespricht den Sacheinlagevertrag persönlich mit Ihnen, bevor beurkundet wird.

Zwei Wege zur AG – Sie entscheiden

Direkt online mit unserem KI-Notariatsassistenten – als Bargründung oder Sacheinlagegründung – oder mit persönlicher Beratung durch unser Team.

Direkt mit KI-Assistent gründen

Starten Sie den Chat und erfassen Sie Ihre Firmendaten im Gespräch. Der KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen, gibt juristischen Rat und bereitet alles vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.

Bargründung

CHF 490

Aktienkapital wird bar auf ein Sperrkonto einbezahlt – der klassische, schnellste Weg.

Bargründung starten

Sacheinlagegründung

CHF 1'500

Aktienkapital wird durch Vermögenswerte liberiert (Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, USDT/Krypto). Kein Schweizer Bankkonto nötig.

Sacheinlage starten

Persönliche Beratung

Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie. Gilt gleichermassen für Bargründung und Sacheinlagegründung.

Kontakt aufnehmen

100% Digital möglich

Gründen Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur

Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.

Traditioneller Weg

1Dokumente ausdrucken
2Handschriftlich unterschreiben
3Unterschrift bei Gemeinde oder Notar beglaubigen lassen
4Ausländer: Apostille oder Überbeglaubigung nötig
5Dokumente per Post senden
★ Empfohlen

Digitaler Weg mit QES

1Dokumente digital erhalten – kein Ausdrucken nötig
2Mit QES elektronisch signieren (Selbstbeglaubigung)
3Keine Apostille für Ausländer erforderlich
4Alles per E-Mail – kein Postweg, kein Behördengang

Zusatzkosten QES

CHF 150.–

Einmalige Kosten für die QES-Einrichtung inkl. Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.

Besonders vorteilhaft für

  • Gründer im Ausland (keine Apostille/Überbeglaubigung)
  • Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde

Was ist eine QES?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig durch einen zertifizierten Anbieter (z.B. SwissSign) – etwa via SwissID, an einer Schweizer Poststelle oder online per Auto-Identifikation – und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.

Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.

FrançaisFondation SA

Votre siège est en Suisse romande?

Si le siège de votre société anonyme se trouve dans un canton francophone, les statuts doivent être en français. Notre assistant IA vous guide entièrement en français – mêmes prix, même qualité.

Anfrage für eine AG Gründung

Füllen Sie unser AG-Gründungsformular aus, laden Sie es als Word-Dokument herunter und reichen Sie es bei uns ein.

So funktioniert es:

1AG-Gründungsformular online ausfüllen
2Formular als Word-Dokument herunterladen
3Dokument über unser Kontaktformular einreichen
4Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns für die nächsten Schritte
Notariat Innenaufnahme

Der Gründungsprozess

Notariat Innenaufnahme
1

Online-Start

Beginnen Sie unkompliziert. Erfassen Sie alle notwendigen Firmendaten entweder über unseren KI Notariatsassistenten oder senden Sie uns die Angaben bequem mit dem dafür vorgesehenen Formular.

2

Digitale Prüfung

Unsere Notarinnen und Notare melden sich umgehend, klären letzte Details und erstellen die Gründungsunterlagen. Sie erhalten alle Dokumente digital per E-Mail zur bequemen Prüfung zugesandt.

3

Unterschrift ohne Termin

Wählen Sie Ihre bevorzugte Methode:

  • Klassisch: Dokumente ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns zurücksenden.
  • Vollständig Digital: Nutzen Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ersetzt die physische Unterschrift und gilt gleichzeitig als elektronische Beglaubigung.
  • In beiden Fällen gilt: Kein physischer Termin vor Ort nötig!
4

Kapitalbestätigung

Für die Gründung benötigen wir die Original Bankbestätigung über die Einzahlung des Aktienkapitals auf Ihr Sperrkonto. Senden Sie uns diese einfach zusammen mit den unterzeichneten Dokumenten zu.

5

Eintragung & Abschluss

Den Rest übernehmen wir! Wir reichen alle Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Für Sie gibt es nichts weiter zu tun.

Häufige Fragen

Alles, was Sie zur AG-Gründung wissen müssen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz.

Wie viel Aktienkapital benötige ich für eine AG-Gründung?

Das Mindest-Aktienkapital einer Schweizer AG beträgt CHF 100'000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie, jedoch insgesamt mindestens CHF 50'000, einbezahlt (liberiert) werden. Der Rest kann später nachgezahlt werden.

Wie lange dauert die Gründung einer AG?

Mit unserem KI-Assistenten erfassen Sie die Daten in wenigen Minuten. Die Erstellung der Gründungsunterlagen erfolgt umgehend, die notarielle Beurkundung kann meist innerhalb weniger Tage stattfinden. Der Handelsregistereintrag dauert anschliessend 5–10 Arbeitstage.

Was kostet die AG-Gründung?

Wir bieten die AG-Gründung zum Pauschalpreis von CHF 490.– an. Im Preis enthalten ist die notarielle Beurkundung, sämtliche Gründungsunterlagen und die Betreuung bis zum Handelsregistereintrag. Hinzu kommen die kantonalen Handelsregistergebühren sowie ggf. CHF 150.– für die QES.

Kann ich eine AG alleine gründen?

Ja, eine AG kann von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-AG). Die einzige Voraussetzung ist, dass mindestens ein Verwaltungsrat in der Schweiz wohnhaft sein und einzelzeichnungsberechtigt sein muss.

Was ist die Liberierung und wie hoch muss sie sein?

Die Liberierung ist die effektive Einzahlung des Aktienkapitals. Bei einer AG müssen mindestens 20 % jedes Aktien-Nennwerts einbezahlt werden, aber insgesamt mindestens CHF 50'000. Die Bareinlage erfolgt auf ein Sperrkonto. Alternativ ist auch eine Sacheinlage (z.B. Maschinen, Immobilien) möglich.

Was ist ein Sperrkonto und wofür wird es benötigt?

Ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) ist ein temporäres Bankkonto, auf das das Aktienkapital während der Gründungsphase einbezahlt wird. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die für die notarielle Beurkundung benötigt wird. Nach erfolgtem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben.

Brauche ich eine Revisionsstelle?

Kleinere AGs können auf eine Revisionsstelle verzichten (sog. Opting-Out), sofern weniger als 10 Vollzeitstellen bestehen und alle Aktionäre zustimmen. Andernfalls ist mindestens eine eingeschränkte Revision vorgeschrieben. Grosse Gesellschaften unterliegen der ordentlichen Revisionspflicht.

Was ist die QES und wie funktioniert sie?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit der QES können Sie alle Gründungsunterlagen vollständig digital unterzeichnen – ohne physischen Termin oder Behördengang. Besonders attraktiv für Gründer im Ausland, da keine Apostille nötig ist.

Kann ich die AG komplett online gründen?

Ja, der gesamte Prozess kann vollständig digital abgewickelt werden – mit unserem KI-Assistenten und der QES (qualifizierte elektronische Signatur). Sie müssen nicht physisch anwesend sein. Alternativ ist auch der klassische Weg per Post möglich.

Wie viele Personen müssen im Verwaltungsrat sein?

Eine AG kann mit nur einem Verwaltungsratsmitglied geführt werden. Mindestens ein Mitglied (oder ein Direktor) muss in der Schweiz wohnhaft sein und über eine Einzelunterschrift verfügen, damit die Gesellschaft im Inland rechtsverbindlich vertreten werden kann.

Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?

Sie benötigen Pass- oder ID-Kopien aller Aktionäre und Verwaltungsräte, Angaben zum Firmennamen, Sitz, Zweck der Gesellschaft, Aktienkapital und der Aktionärsstruktur. Bei juristischen Personen als Aktionäre zusätzlich einen Handelsregisterauszug. Unser KI-Assistent führt Sie durch alle nötigen Angaben.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG?

Die AG benötigt CHF 100'000 Aktienkapital (GmbH: CHF 20'000), Aktionäre bleiben anonym (im Gegensatz zur GmbH, wo Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden), und Aktien sind frei übertragbar. Die AG eignet sich für grössere Unternehmen mit mehreren Investoren oder solche, die später an die Börse möchten.

Was sind Namen- und was sind Inhaberaktien?

Namenaktien lauten auf den Namen einer bestimmten Person und werden im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Inhaberaktien gehören dem jeweiligen Besitzer. Seit 2019 sind Inhaberaktien in der Schweiz nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (z.B. börsennotierte Gesellschaften). Standardmässig werden heute Namenaktien ausgegeben.

Wie läuft der Handelsregistereintrag ab?

Nach der notariellen Beurkundung reichen wir alle Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Dieses prüft die Dokumente und nimmt den Eintrag vor. Der Eintrag wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Ab diesem Zeitpunkt existiert Ihre AG rechtlich.

Kann ich die AG auch mit einer Sacheinlage gründen?

Ja. Statt die Mindesteinzahlung (CHF 50'000) bar auf ein Sperrkonto zu leisten, können Sie das Aktienkapital auch durch Einbringung von Vermögenswerten (Sacheinlage) liberieren – z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Wertpapiere oder Kryptowährungen/Stablecoins wie USDT. Rechtsgrundlage sind Art. 628, 634 und 635 OR. Unsere Sacheinlagegründung kostet pauschal CHF 1'500 zzgl. Revisorkosten (CHF 500–700, die wir direkt koordinieren). Neu: Für die AG-Sacheinlagegründung steht ein eigener KI-Notariatsassistent zur Verfügung, der Sie strukturiert durch die Erfassung führt – im Anschluss prüft ein Notar persönlich. Der Vorteil insgesamt: kein Schweizer Sperrkonto nötig – ideal für internationale Gründer.

Welche Funktionen können bei der AG ins Handelsregister eingetragen werden?

Gesetzlich vorgesehen sind die Funktionen im Verwaltungsrat (Präsident, Vize-Präsident, Delegierter, Mitglied – Art. 707 ff. OR) und die Revisionsstelle (Art. 727 ff. OR). Daneben können deklaratorische Funktionen eingetragen werden: Vorsitzender/-e der Geschäftsleitung, Mitglied der Geschäftsleitung, Geschäftsführer/-in, Direktor/-in, Vize-Direktor/-in, Stv. Direktor/-in, Prokurist/-in (Art. 458 OR) und Bevollmächtigte. Im Liquidationsfall kommen Liquidatoren hinzu. Jede Person erhält eine Zeichnungsberechtigung: Einzel, kollektiv zu zweien/dreien oder ohne. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 718 Abs. 4 OR). Sprachfalle: „Geschäftsführer/-in“ ist bei der AG als Funktion eintragbar – der Vorsitz heisst aber zwingend „Vorsitzender der Geschäftsleitung“, nicht „Vorsitzender der Geschäftsführung“ (Letzteres ist ein GmbH-Begriff, Art. 809 OR). Funktionsbezeichnungen müssen in einer Landessprache erfolgen – „CEO" oder „CFO" sind nicht zulässig. Eine komplette Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zu den eintragungsfähigen HR-Funktionen.

Noch Fragen?

Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder kontaktieren Sie uns persönlich für eine kostenlose Erstberatung.

Persönliche Beratung