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Die Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz eine sehr beliebte Option für etablierte Unternehmen, grössere Start-ups und Firmen mit Expansionsplänen. Sie bietet Ihnen entscheidende Vorteile wie eine klare Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, eine hohe Glaubwürdigkeit und eine gute Basis für die Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien.

Damit Ihr Start reibungslos verläuft und Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz – Ein Überblick für Gründer

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz eine beliebte Wahl für Unternehmer, die ein skalierbares Unternehmen aufbauen oder Kapital von Investoren einsammeln möchten. Dieser Blogbeitrag bietet eine klare Übersicht über die Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht (Obligationenrecht, OR), ihre Vorteile, Pflichten und die Schritte zur Gründung – ideal für alle, die eine AG in der Schweiz gründen wollen.

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie ist eine eigenständige juristische Person und haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Aktionäre sind in der Regel nicht persönlich haftbar. Die AG eignet sich besonders für größere Unternehmen, die Kapital von mehreren Investoren oder über die Börse beschaffen möchten.

Merkmale einer AG
  • Rechtsform: Kapitalgesellschaft (Art. 620 ff. OR)

  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

  • Grundkapital: Mindestens 100.000 CHF, wovon mindestens 50.000 CHF bei Gründung liberiert sein müssen

  • Organe: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle (sofern erforderlich)

  • Aktien: Übertragbare Wertpapiere, die Anteile am Unternehmen repräsentieren

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die AG bietet zahlreiche Vorteile, die sie für bestimmte Geschäftsmodelle attraktiv machen:

Begrenzte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Aktien können große Summen an Kapital eingeworben werden, z. B. über die Börse SIX Swiss Exchange.

Flexibilität: Aktien sind übertragbar, was den Einstieg und Ausstieg von Investoren erleichtert.

Image: Eine AG wird als seriös und professionell wahrgenommen, was Vertrauen bei Geschäftspartnern schafft.

Anonymität: Aktionäre von Inhaberaktien bleiben grundsätzlich anonym (Transparenzpflichten beachten).

Schritte zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Die Gründung einer AG ist ein formaler Prozess, der mehrere Schritte erfordert. Hier eine Übersicht:

1. Vorbereitung und Statuten
  • Gesellschafter: Mindestens eine natürliche oder juristische Person kann eine AG gründen (Art. 625 OR).

  • Statuten: Die Statuten legen die Grundregeln der AG fest, z. B. Firmenname, Sitz, Unternehmenszweck, Grundkapital und Art der Aktien (Namen- oder Inhaberaktien). Sie müssen notariell beurkundet werden.

  • Grundkapital: Mindestens 100.000 CHF, wovon mindestens 50.000 CHF bei Gründung liberiert (eingezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt) sein müssen.

2. Einlage des Grundkapitals
  • Das Grundkapital kann in Form von Bareinlagen (Geld) oder Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Patente) erbracht werden.

  • Bareinlagen müssen auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank überwiesen werden. Die Bank bestätigt die Einzahlung.

3. Eintragung ins Handelsregister
  • Die AG entsteht erst mit Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen Kantons.

  • Erforderliche Unterlagen: Notariell beurkundete Statuten, Nachweis der Kapitaleinlage, Bestellung des Verwaltungsrats und ggf. der Revisionsstelle.

  • Der Firmenname muss den Zusatz „AG“ enthalten und darf nicht irreführend sein.

4. Bestellung der Organe
  • Verwaltungsrat: Führt die Geschäfte der AG und vertritt sie nach außen. Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Aktiengesellschaft vertreten können (Einzelzeichnungsrecht). Dieser muss nicht auch Verwaltungsrat sein. Somit kann der Verwaltungsrat auch im Ausland wohnen.

  • Generalversammlung: Das Entscheidungsgremium der Aktionäre, das z. B. über Gewinnverwendung oder Statutenänderungen entscheidet.

  • Revisionsstelle: Eine unabhängige Revisionsstelle ist erforderlich, es sei denn, die AG hat weniger als 10 Vollzeitstellen und die Aktionäre verzichten darauf (Opting-out, Art. 727a OR).

5. Anmeldung bei Behörden
  • Nach der Eintragung muss die AG bei der Mehrwertsteuerstelle (falls umsatzsteuerpflichtig) und bei der AHV (Sozialversicherungen) angemeldet werden.

Rechtliche und steuerliche Pflichten

Nach der Gründung unterliegt die AG verschiedenen Pflichten:

Buchführung: Doppelte Buchführung und Jahresabschluss nach OR (Art. 662 ff.).

Revisionspflicht: Eine ordentliche Revision ist erforderlich, es sei denn, die AG erfüllt die Voraussetzungen für ein Opting-out oder eine eingeschränkte Revision.

Generalversammlung: Mindestens einmal jährlich muss eine Generalversammlung stattfinden.

Wer sollte eine AG gründen?

Die AG ist ideal für Unternehmen, die:

  • Grosses Kapital benötigen (z. B. für Investitionen oder Expansion).

  • Planen, an die Börse zu gehen (z. B. SIX Swiss Exchange).

  • Eine klare Trennung zwischen Eigentum und Management wünschen.

  • Ein professionelles Image anstreben, z. B. für internationale Geschäftspartner.

Für kleinere Unternehmen oder Gründer mit geringem Kapitalbedarf ist die AG oft zu komplex und teuer. Hier könnte eine GmbH oder eine Einzelfirma besser geeignet sein.

Fazit

Die Aktiengesellschaft ist eine leistungsstarke Rechtsform für ambitionierte Unternehmer in der Schweiz. Sie bietet Zugang zu Kapital, schützt das Privatvermögen und geniesst ein starkes Image, bringt aber auch hohe Anforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten sind essenziell, um die Gründung erfolgreich zu gestalten. Wir unterstützen Sie während dem gesamten Gründungsprozess und begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen.