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Die Einzelunternehmung in der Schweiz gründen: Ein Leitfaden

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr eigener Chef zu werden und Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen? Die Gründung einer Einzelunternehmung in der Schweiz ist ein beliebter und vergleichsweise einfacher Weg in die Selbstständigkeit. Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie für einen erfolgreichen Start wissen müssen.

Was ist eine Einzelunternehmung?

Die Einzelunternehmung (auch Einzelfirma genannt) ist die einfachste und häufigste Rechtsform für Einzelpersonen, die ein Geschäft betreiben. Sie ist nicht als juristische Person von Ihnen getrennt, das heisst, Sie als Inhaber sind persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haftbar.

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Einfache Gründung: Die Gründung ist unkompliziert und mit geringem administrativem Aufwand verbunden.

  • Geringe Kosten: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen fallen nur geringe Gründungskosten an.

  • Volle Kontrolle: Sie haben die volle Entscheidungsfreiheit und sind der alleinige Herr über Ihr Geschäft.

  • Kein Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Unbeschränkte Haftung: Wie bereits erwähnt, haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Dies ist der grösste Nachteil.

  • Keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Rechtlich gibt es keine klare Trennung.

  • Erschwerter Zugang zu Kapital: Banken vergeben Kredite an Einzelunternehmen tendenziell zurückhaltender.

  • Eingeschränkte Übertragbarkeit: Die Übertragung des Unternehmens ist komplexer als bei Kapitalgesellschaften.

Schritte zur Gründung einer Einzelunternehmung

  1. Namenswahl: Der Name Ihrer Einzelunternehmung muss zwingend Ihren Familiennamen enthalten. Ergänzungen zum Familiennamen sind möglich.

  2. Zweckbeschreibung: Definieren Sie den Zweck Ihres Unternehmens.

  3. Anmeldung bei der AHV: Sobald Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender anmelden. Dies ist essenziell für Ihre Sozialversicherungen.

  4. Eintrag ins Handelsregister:

    • Obligatorisch: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag ins Handelsregister zwingend.

    • Freiwillig: Auch darunter ist ein Eintrag empfehlenswert, da er Ihrem Unternehmen mehr Glaubwürdigkeit verleiht und Ihnen den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen (z.B. Bankkonten für Unternehmen) erleichtert. Ausserdem schützt er Ihren Firmennamen in der eingetragenen Form.

  5. Mehrwertsteuer (MWST): Sobald Sie einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreichen, werden Sie MWST-pflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.

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