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QES erklärt: Wie die qualifizierte elektronische Signatur Firmengründungen revolutioniert

Alles, was Sie über die digitale Unterschrift im Schweizer Recht wissen müssen.

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Online Notariat Team

5. April 2026

7 Min. Lesezeit← Alle Beiträge

Stellen Sie sich vor: Sie gründen Ihre GmbH komplett von zu Hause aus, ohne einen einzigen Termin beim Notar wahrnehmen zu müssen. Was vor einigen Jahren noch undenkbar war, ist heute dank der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) Realität – auch in der Schweiz.

Was ist die QES?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die rechtlich höchste Form der elektronischen Signatur. Gemäss Schweizer Recht (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) ist sie der eigenhändigen Unterschrift vollständig gleichgestellt – siehe Art. 14 Abs. 2bis OR. Das bedeutet: Was Sie mit Ihrer eigenen Hand unterschreiben können, können Sie auch mit der QES rechtsgültig elektronisch signieren.

Wie funktioniert die QES technisch?

Die QES basiert auf zertifikatsbasierter Kryptografie. Konkret bedeutet das: Sie erhalten ein digitales Zertifikat von einem zugelassenen Anbieter (in der Schweiz z.B. SwissSign oder Swisscom), das Ihre Identität eindeutig bestätigt. Dieses Zertifikat wird zum Signieren von Dokumenten verwendet.

Der Prozess in drei Schritten:

  1. Identifikation: Einmalige Identifikation bei einem zertifizierten Schweizer Anbieter (z.B. SwissSign). Je nach Anbieter und Ihrer Situation stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: via SwissID (falls Sie bereits ein verifiziertes Konto haben), persönlich an einer Schweizer Poststelle, online per Auto-Identifikation mittels Ausweis-Scan oder über Ihre Hausbank. Eine Videoidentifikation ist nicht zwingend erforderlich.
  2. Zertifikatserstellung: Sie erhalten Ihr persönliches digitales Zertifikat. Dieses bleibt mehrere Jahre gültig und kann für beliebig viele Signaturen verwendet werden.
  3. Signieren: Sie unterzeichnen die Dokumente elektronisch – meist via Mobile-App des Anbieters oder über eine sichere Web-Plattform mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Warum ist die QES für Firmengründungen so wichtig?

Vor der QES war für jede notariell beurkundete Handlung ein physischer Termin beim Notar erforderlich. Heute können Sie:

  • Eine GmbH oder AG vollständig online gründen
  • Statutenänderungen ohne Notartermin durchführen
  • Eine Liquidation digital abwickeln
  • Vorsorgeaufträge elektronisch unterzeichnen

Besonders wertvoll ist die QES für Gründer im Ausland: Sie sparen sich die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim klassischen Weg nötig wäre. Zeit- und Kostenersparnis: oft mehrere Wochen und mehrere hundert Franken.

Was kostet die QES?

Bei online-notariat.ch bieten wir die QES für Firmengründungen für einmalig CHF 150 an. In diesem Preis enthalten sind: die Identifikation, das digitale Zertifikat und alle notwendigen Signaturen für Ihre Gründung. Das digitale Zertifikat bleibt anschliessend gültig und kann auch für künftige Signaturen verwendet werden.

Ist die QES wirklich sicher?

Ja – und sogar sicherer als eine handschriftliche Unterschrift. Die QES ist mit modernster Verschlüsselungstechnologie geschützt und eindeutig einer Person zuordenbar. Manipulationen werden technisch verhindert: Wird ein bereits signiertes Dokument verändert, ist die Signatur sofort ungültig.

Die QES revolutioniert das Notariatswesen in der Schweiz – und macht Online-Firmengründungen erst wirklich möglich. Bei online-notariat.ch nutzen wir diese Technologie, um Ihren Gründungsprozess so einfach, schnell und kostengünstig wie möglich zu gestalten.

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