Online Notariat
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Statutenänderung

Ändern Sie die Statuten Ihrer AG oder GmbH bequem von überall aus. Unser digitales Notariat macht die Abwicklung rechtssicher und unkompliziert. Ob neuer Firmenname, anderer Sitz oder angepasster Zweck -- wir erledigen das für Sie zum Festpreis von CHF 400.-. Sparen Sie Zeit durch effiziente Prozesse und profitieren Sie von unserer transparenten Pauschale.

Transparente Preise für die Statutenänderung

Ein klarer Pauschalpreis für die Anpassung Ihrer Statuten – unabhängig davon, ob es um eine Sitzverlegung, Zweckänderung oder eine andere Mutation geht.

Statutenänderung – Online-Verfahren
Pauschal
CHF400.–zzgl. MwSt.
Online-Prozess – Unterlagen per Post retournieren

Im Pauschalpreis enthalten

  • Notarielle Beurkundung der Statutenänderung
  • Erstellung der angepassten Statuten
  • Vorbereitung des Gesellschafter-/Aktionärsbeschlusses
  • GmbH: Übertragung der Stammanteile inklusive
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Persönliche Betreuung
Optionale Zusatzleistungen
Beliebt

Komplett digital mit QES

+CHF 150.–zzgl. MwSt.

Kein Postweg nötig – alle Dokumente werden vollständig digital per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnet.

Ab 3 Personen: CHF 50.– pro weitere Person

Persönliche Unterzeichnung

+CHF 100.–zzgl. MwSt.

Kommen Sie persönlich bei uns vorbei und unterzeichnen Sie die Dokumente direkt vor dem Notar in unserer Kanzlei in St. Gallen (Dufourstrasse 150). Eine persönliche Unterzeichnung ist ausschliesslich an unserem Standort in St. Gallen möglich.

Hinweis zu den Handelsregistergebühren

Die amtlichen Eintragungsgebühren des Handelsregisteramts sind nicht im Pauschalpreis enthalten und werden direkt vom Handelsregister in Rechnung gestellt.

Zwei Wege zur Statutenänderung – Sie entscheiden

Direkt mit KI-Assistent ändern

Starten Sie den Chat und erfassen Sie Ihre Firmendaten im Gespräch. Der KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen, gibt juristischen Rat und bereitet alles vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten. Zur Nutzung ist lediglich eine kurze Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse nötig – kein Login erforderlich.

GmbH-Statutenänderung: Die Übertragung der Stammanteile ist im KI-Assistenten ebenfalls enthalten – ohne Aufpreis.

Persönliche Beratung

Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie.

Kontakt aufnehmen
WichtigMantelhandel-Verbot

Verkauf der GmbH/AG geplant? Erfolgsrechnung ist Pflicht

Die Handelsregisterämter prüfen jeden Verkauf heute streng und lehnen Mantelgeschäfte konsequent ab. Bei jeder Übertragung von Stammanteilen oder Aktien muss die aktuelle Erfolgsrechnung beigelegt werden – die Gesellschaft muss echten Umsatz erwirtschaften. Ohne diesen Nachweis wird die Änderung nicht eingetragen.

Hat die Gesellschaft keinen oder nur kaum Umsatz, verzichten Sie besser auf die Übertragung und gründen direkt eine neue GmbH oder AG – das ist schneller, günstiger und rechtssicher.

SpezialfallKapitalerhöhung

Sie wollen das Kapital Ihrer GmbH oder AG erhöhen?

Eine Kapitalerhöhung ist rechtlich eine besondere Form der Statutenänderung – mit eigenen Anforderungen (Kapitalerhöhungsbericht, ggf. Revisor-Prüfung, Sperrkonto bei Bareinlage). Wir bieten dafür ein eigenes Pauschalangebot ab CHF 1'500 – auch hier vollständig online möglich.

Zum Kapitalerhöhungs-Angebot

100% Digital möglich

Ändern Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur

Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.

Traditioneller Weg

1Dokumente ausdrucken
2Handschriftlich unterschreiben
3Unterschrift bei Gemeinde oder Notar beglaubigen lassen
4Ausländer: Apostille oder Überbeglaubigung nötig
5Dokumente per Post senden
★ Empfohlen

Digitaler Weg mit QES

1Dokumente digital erhalten – kein Ausdrucken nötig
2Mit QES elektronisch signieren (Selbstbeglaubigung)
3Keine Apostille für Ausländer erforderlich
4Alles per E-Mail – kein Postweg, kein Behördengang

Zusatzkosten QES

CHF 150.–

Einmalige Kosten für die QES-Einrichtung inkl. Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.

Besonders vorteilhaft für

  • Gründer im Ausland (keine Apostille/Überbeglaubigung)
  • Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde

Was ist eine QES?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig durch einen zertifizierten Anbieter (z.B. SwissSign) – etwa via SwissID, an einer Schweizer Poststelle oder online per Auto-Identifikation – und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.

Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.

Unser Angebot

Volle Kostenkontrolle für Ihr Unternehmen: Wir führen die Statutenänderung Ihrer AG oder GmbH zum All-inclusive-Preis von CHF 400.-- (zzgl. MwSt.) durch. In dieser Pauschale sind sämtliche Notariats- und Anwaltsgebühren sowie die fachliche Beratung bereits enthalten. Bei uns gibt es kein Kleingedrucktes, sondern garantierte Preissicherheit.

Legen Sie sofort online los oder senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage über unsere Formulare für die GmbH oder die AG.

Notariat Innenaufnahme
FrançaisModification des statuts & cession des parts

Votre siège est en Suisse romande?

Si votre SARL a son siège dans un canton francophone, la modification des statuts et la cession des parts sociales doivent être rédigées en français. Notre assistant IA vous accompagne entièrement en français – la cession des parts sociales est également incluse.

Modifier les statuts en français

Statutenänderung leicht gemacht: Ihr Weg in 5 Schritten

Notariat Arbeitsplatz
1

Digitaler Start

Erfassen Sie Ihre Firmendaten in wenigen Minuten über unseren intelligenten KI-Notariatsassistenten oder nutzen Sie unsere klassischen Online-Formulare.

2

Prüfung & Entwürfe

Unsere Notare sichten Ihre Angaben umgehend und klären offene Punkte persönlich. Sie erhalten alle notwendigen Dokumente zur Prüfung bequem per E-Mail.

3

Flexible Unterzeichnung (Papier oder Digital)

Klassisch: Dokumente ausdrucken, unterschreiben und mit einer amtlichen Beglaubigung per Post an uns senden.

Voll digital: Unterschreiben Sie mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES). Der Vorteil: Die QES ersetzt die physische Beglaubigung -- Sie erledigen alles am Bildschirm (zzgl. Gebühr für den Signatur-Service).

4

Rechtssichere Beurkundung

Nach Erhalt der Unterlagen beurkundet der Notar die Änderungen und reicht diese direkt beim Handelsregisteramt ein. Ein physischer Termin vor Ort ist nicht erforderlich!

5

Abschluss & Publikation

Bereits ca. 7 bis 10 Tage nach der Beurkundung ist die Änderung offiziell und im zentralen Firmenregister (www.zefix.ch) sichtbar.

Häufige Fragen

Alles, was Sie zur Statutenänderung wissen müssen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Statutenänderungen und Mutationen bei GmbH und AG.

Was ist eine Statutenänderung?

Eine Statutenänderung ist die formelle Anpassung der Statuten Ihrer GmbH oder AG. Statuten sind das rechtliche Grundlagendokument der Gesellschaft und enthalten Angaben wie Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation. Änderungen müssen notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Was kostet eine Statutenänderung?

Wir bieten Statutenänderungen zum Pauschalpreis von CHF 400.– an. Dieser Preis umfasst die notarielle Beurkundung, die Erstellung der angepassten Statuten und die Anmeldung beim Handelsregister. Die kantonalen Handelsregistergebühren kommen hinzu.

Welche Änderungen sind statutenrelevant?

Statutenrelevante Änderungen sind unter anderem: Änderung des Firmennamens, Sitzverlegung in eine andere Gemeinde, Änderung des Gesellschaftszwecks, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Änderung der Aktienart (Namen-/Inhaberaktien), Einführung oder Abschaffung von Stimmrechtsaktien, sowie Anpassung der Organisation (z.B. Verwaltungsrat, Revisionsstelle).

Kann ich mehrere Änderungen gleichzeitig vornehmen?

Ja, mehrere Änderungen können in einer einzigen Statutenrevision zusammengefasst werden. Das ist effizient und kostengünstiger, als jede Änderung einzeln durchzuführen. Unser KI-Assistent erfasst alle gewünschten Anpassungen in einem Vorgang.

Wie lange dauert eine Statutenänderung?

Mit unserem KI-Assistenten erfassen Sie die Änderungen in wenigen Minuten. Die Erstellung der neuen Statuten und die notarielle Beurkundung können meist innerhalb weniger Tage stattfinden. Der Handelsregistereintrag dauert anschliessend in der Regel 5–10 Arbeitstage.

Brauche ich für eine Statutenänderung eine Generalversammlung?

Ja, Statutenänderungen müssen durch die Generalversammlung (bei der AG) bzw. die Gesellschafterversammlung (bei der GmbH) beschlossen werden. Bei einer Einpersonen-Gesellschaft kann der Beschluss formlos erfolgen, muss aber dokumentiert werden. Wir helfen Ihnen, die nötigen Beschlussprotokolle vorzubereiten.

Was ist eine Mutation und wann ist sie nötig?

Mutationen sind Änderungen im Handelsregister, die nicht unbedingt eine Statutenänderung erfordern – z.B. Wechsel des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung, Änderung der Zeichnungsberechtigungen, oder Domiziländerungen innerhalb der gleichen Gemeinde. Auch diese müssen ins Handelsregister eingetragen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Sitzverlegung und Domiziländerung?

Eine Sitzverlegung liegt vor, wenn der Sitz in eine andere politische Gemeinde verlegt wird – dies ist eine Statutenänderung. Eine reine Domiziländerung innerhalb derselben Gemeinde (z.B. neue Strasse) ist keine Statutenänderung, muss aber als Mutation im Handelsregister gemeldet werden.

Kann ich die Statutenänderung komplett online durchführen?

Ja, der gesamte Prozess kann vollständig digital abgewickelt werden – mit unserem KI-Assistenten und der QES (qualifizierte elektronische Signatur). Sie müssen nicht physisch anwesend sein. Alternativ ist auch der klassische Weg per Post möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen die aktuellen Statuten, einen Handelsregisterauszug Ihrer Gesellschaft, das Beschlussprotokoll der GV, sowie Pass-/ID-Kopien der unterzeichnungsberechtigten Personen. Bei Mutationen zusätzlich Pass-/ID der neuen oder ausscheidenden Personen. Unser KI-Assistent führt Sie durch alle nötigen Angaben.

Muss die Statutenänderung publiziert werden?

Ja, alle Eintragungen ins Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Transparenz gegenüber Dritten.

Was gilt beim Verkauf einer GmbH oder AG? (Mantelhandel-Verbot)

Mantelhandel – also der Verkauf einer inaktiven Gesellschaft – ist in der Schweiz unzulässig und wird von den Handelsregisterämtern systematisch abgelehnt. Bei jeder Übertragung von Stammanteilen oder Aktien ist daher die aktuelle Erfolgsrechnung beizulegen: Die Gesellschaft muss echten Umsatz erwirtschaften, sonst wird die Änderung nicht eingetragen. Bei inaktiven Gesellschaften ohne Umsatz ist die Neugründung der sauberere und schnellere Weg. Mehr dazu im Ratgeber: Mantelhandel & aktuelle Praxis der Handelsregisterämter.

Wie führe ich eine Kapitalerhöhung durch?

Eine Kapitalerhöhung ist rechtlich eine besondere Form der Statutenänderung. Möglich sind die ordentliche Kapitalerhöhung (Art. 650 OR), das Kapitalband (Art. 653s ff. OR – seit 2023) oder die bedingte Kapitalerhöhung (Art. 653 ff. OR) bei der AG sowie die ordentliche Stammkapitalerhöhung bei der GmbH (Art. 781 OR). Die Liberierung erfolgt als Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder aus Eigenkapital. Wir bieten dafür ein eigenes Pauschalangebot ab CHF 1'500 – ebenfalls vollständig online abwickelbar. Details und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur Kapitalerhöhung.

Noch Fragen?

Unser KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr – oder kontaktieren Sie uns persönlich für eine kostenlose Erstberatung.

Persönliche Beratung