Testament

Wir begleiten Sie durch den Prozess der Testamentserstellung. Sichern Sie Ihren Willen rechtssicher ab und entlasten Sie Ihre Liebsten von Unsicherheiten.

Ihr Testament: Maximale Sicherheit für Ihren letzten Willen

Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass klar, eindeutig und juristisch unanfechtbar zu regeln.

Ein Testament ist mehr als nur ein Dokument – es ist die Garantie dafür, dass Ihr Lebenswerk und Ihr Vermögen genau jenen Menschen zugutekommen, die Ihnen am Herzen liegen. Ohne eine klare letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die oft nicht Ihren persönlichen Wünschen entspricht und Ihre Liebsten in komplexe Erbstreitigkeiten verwickeln kann.

Warum ist ein Testament unerlässlich?

  • Massgeschneiderte Verteilung: Nur mit einem Testament (oder Erbvertrag) können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und gezielt festlegen, wer welchen Teil Ihres Vermögens (Geld, Immobilien, Wertgegenstände) erhalten soll.

  • Pflichtteil-Optimierung: Insbesondere seit der Erbrechtsrevision 2023 haben Sie einen grösseren Gestaltungsspielraum. Wir beraten Sie, wie Sie die Pflichtteile Ihrer Nachkommen und des Ehepartners/eingetragenen Partners optimal berücksichtigen und gleichzeitig Ihren freien Teil maximieren können.

  • Bestimmung von Begünstigten: Sie können gezielt nahestehende Personen, Lebenspartner, Stiftungen oder Vereine begünstigen, die nach dem Gesetz keinen Erbanspruch hätten.

  • Streitvermeidung: Ein eindeutig und juristisch präzise formuliertes Testament beugt späteren Unklarheiten, Interpretationsspielräumen und langwierigen Erbstreitigkeiten vor.

Der Weg zur maximalen Rechtssicherheit: Das Öffentliche Testament

In der Schweiz und insbesondere im Kanton St. Gallen stehen Ihnen verschiedene Testamentsformen zur Verfügung (eigenhändig oder öffentlich). Wir empfehlen für die grösstmögliche Sicherheit die Öffentliche letztwillige Verfügung (notarielles Testament).

Ihre Vorteile durch die Beurkundung:

  1. Garantierte Gültigkeit: Die Beurkundung erfolgt durch eine neutrale Urkundsperson (Notar) in Anwesenheit von zwei unabhängigen Zeugen. Dies bestätigt Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung und die Einhaltung sämtlicher Formvorschriften.

  2. Juristische Präzision: Wir beraten Sie eingehend zu den komplexen erbrechtlichen Bestimmungen und sorgen dafür, dass Ihr Wille in wasserdichte juristische Formulierungen gefasst wird.

  3. Sichere Verwahrung: Ihr Testament wird nach der Beurkundung sicher beim zuständigen Amtsnotariat hinterlegt (deponiert). So ist garantiert, dass es nach Ihrem Ableben unverzüglich gefunden und eröffnet wird und nicht verloren gehen oder verfälscht werden kann.

Unser Ablauf der Testamentserstellung

Von der ersten Idee bis zum rechtsgültigen Dokument begleiten wir Sie diskret und professionell:

  1. Erstberatung & Analyse: Wir besprechen Ihre familiäre und finanzielle Situation, Ihre individuellen Wünsche (Begünstigungen, Vermächtnisse, allfällige Willensvollstreckung) und klären die gesetzlichen Pflichtteile.

  2. Entwurfserstellung: Wir verfassen einen präzisen Entwurf Ihrer letztwilligen Verfügung, den Sie in Ruhe prüfen können.

  3. Öffentliche Beurkundung: Nach Freigabe des Entwurfs erfolgt die Beurkundung beim Notar, an der Sie, die Urkundsperson und zwei unabhängige Zeugen teilnehmen.

  4. Sichere Deponierung: Das Original wird beim Amtsnotariat St. Gallen zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.

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