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Statutenänderung

Statutenänderung leicht gemacht: Wann und wie Sie Ihre Statuten anpassen

Praktischer Leitfaden zu Statutenänderungen bei GmbH und AG in der Schweiz.

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Online Notariat Team

12. März 2026

7 Min. Lesezeit← Alle Beiträge

Statutenänderungen klingen zunächst nach viel Papierkram – sind aber ein normaler Bestandteil des Unternehmensalltags. Wir zeigen Ihnen, wann eine Anpassung nötig ist und wie der Prozess online funktioniert.

Was sind Statuten?

Die Statuten sind das rechtliche Grundlagendokument Ihrer GmbH oder AG – quasi die "Verfassung" Ihres Unternehmens. Sie regeln die wichtigsten Merkmale wie Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital, Organisation und Befugnisse. Statuten werden bei der Gründung erstellt und müssen notariell beurkundet sein.

Wann müssen Statuten geändert werden?

Eine formelle Statutenänderung ist immer dann nötig, wenn sich bestimmte rechtliche Aspekte Ihrer Gesellschaft ändern:

  • Firmenname: Umbenennung, Rebranding, Marken-Anpassung
  • Sitzverlegung: Wechsel in eine andere politische Gemeinde
  • Zweckänderung: Erweiterung oder Anpassung des Geschäftsbereichs
  • Kapital: Erhöhung oder Herabsetzung des Stamm- oder Aktienkapitals
  • Aktienart: Umwandlung von Inhaber- zu Namenaktien (oder umgekehrt)
  • Organisation: Aufnahme oder Abschaffung der Revisionsstelle (Opting-Out)

Mutation vs. Statutenänderung – was ist der Unterschied?

Nicht jede Änderung im Handelsregister erfordert eine Statutenänderung. Eine Mutation ist eine einfache Anpassung im Handelsregister, ohne dass die Statuten angepasst werden müssen – z.B. der Wechsel eines Verwaltungsrats oder der Zeichnungsberechtigung.

Eine Statutenänderung hingegen erfordert zwingend einen Beschluss der Generalversammlung und eine notarielle Beurkundung. Beide Vorgänge müssen anschliessend ins Handelsregister eingetragen werden.

Wie läuft der Online-Prozess ab?

Bei online-notariat.ch wickeln Sie Statutenänderungen vollständig digital ab – ohne Termin beim Notar. Der Ablauf:

  1. Daten erfassen: Im Gespräch mit dem KI-Notariatsassistenten erfassen Sie die gewünschten Änderungen.
  2. Generalversammlungsbeschluss: Wir bereiten die nötigen Beschlussprotokolle für die GV vor.
  3. Beurkundung: Notarielle Beurkundung – klassisch oder digital per QES.
  4. Handelsregistereintrag: Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein.

Was kostet eine Statutenänderung?

Bei online-notariat.ch bieten wir Statutenänderungen zum Pauschalpreis von CHF 400 an. Im Preis enthalten sind: notarielle Beurkundung, Erstellung der angepassten Statuten, Generalversammlungsprotokoll und Anmeldung beim Handelsregister. Hinzu kommen die kantonalen Handelsregistergebühren (ca. CHF 200–400).

Tipp: Mehrere Änderungen können in einer einzigen Statutenrevision zusammengefasst werden. Das ist effizienter und kostengünstiger als einzelne Anpassungen.

Wie lange dauert eine Statutenänderung?

Mit unserem KI-Assistenten erfassen Sie die Änderungen in wenigen Minuten. Die notarielle Beurkundung erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Der Handelsregistereintrag dauert anschliessend 5–10 Arbeitstage. Insgesamt ist Ihre Statutenänderung also in 1–2 Wochen offiziell – deutlich schneller als beim klassischen Weg.

Bereit zu starten?

Lassen Sie sich von unserem KI-Notariatsassistenten oder unserem Team persönlich beraten – kostenlos und unverbindlich.