Ein Unfall, eine schwere Krankheit, ein Schlaganfall – niemand denkt gerne darüber nach. Doch was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen? In der Schweiz bestimmt dann die KESB. Es sei denn, Sie haben einen Vorsorgeauftrag.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag ist seit 1. Januar 2013 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 360–369 ZGB) geregelt. Er ermöglicht es jeder handlungsfähigen Person, im Voraus festzulegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit drei wichtige Bereiche regelt:
- Personensorge: Wohnsituation, Betreuung, medizinische Entscheidungen
- Vermögenssorge: Bankkonten, Rechnungen, Steuererklärung, Immobilien
- Rechtsvertretung: Verträge, Behörden, Versicherungen
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) einen Beistand – oft eine völlig fremde Person. Selbst Ehepartner und engste Familienangehörige haben dann nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten:
- Ehepartner können nicht automatisch über das Vermögen verfügen
- Kinder können keine Entscheidungen für ihre Eltern treffen
- Wichtige Entscheidungen verzögern sich oft um Wochen oder Monate
- Die Wünsche der betroffenen Person bleiben unberücksichtigt
Zudem entstehen Kosten: Ein Beistand wird häufig stundenweise vergütet, die Kosten trägt die betroffene Person. Bei jahrelanger Beistandschaft können sich diese auf mehrere zehntausend Franken summieren.
Wer sollte einen Vorsorgeauftrag haben?
Die kurze Antwort: Jeder Erwachsene. Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen – nicht nur ältere Menschen. Besonders wichtig ist ein Vorsorgeauftrag für:
- Personen mit Familie und Vermögen
- Selbstständige und Unternehmer
- Menschen mit eigener Wohnung oder Immobilie
- Patchwork-Familien mit komplexen Beziehungen
- Personen ohne nahe Angehörige
- Paare ohne Trauschein (sog. Konkubinat)
Welche Formen gibt es?
Das Gesetz erlaubt zwei zulässige Formen für einen Vorsorgeauftrag:
1. Eigenhändig: Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Kein Notar ist nötig, aber das Risiko von Formfehlern oder inhaltlichen Lücken ist hoch.
2. Notariell beurkundet: Bei einem Notar erstellt und beurkundet. Höhere Rechtssicherheit, professionelle Beratung und individuelle Anpassung an Ihre Situation. Bei online-notariat.ch zum Pauschalpreis von CHF 350.
Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
Beide Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung regelt nur medizinische Entscheidungen (z.B. lebensverlängernde Massnahmen). Der Vorsorgeauftrag ist umfassender und deckt alle persönlichen, finanziellen und rechtlichen Bereiche ab. Idealerweise haben Sie beide.
Fazit: Vorsorgen statt nachsorgen
Ein Vorsorgeauftrag ist kein Luxus, sondern eine vernünftige Vorbereitung auf das Unvorhersehbare. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden – und entlastet gleichzeitig Ihre Liebsten in einer schweren Zeit. Der Aufwand ist gering, der Nutzen unbezahlbar.
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