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Firmengründung

Die 7 häufigsten Fehler bei der GmbH-Gründung – und wie Sie sie vermeiden

Diese typischen Stolperfallen kosten Gründer Zeit und Geld. So umgehen Sie sie.

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Online Notariat Team

28. März 2026

9 Min. Lesezeit← Alle Beiträge

Eine GmbH zu gründen, scheint auf den ersten Blick einfach – doch in der Praxis lauern viele Stolperfallen. Wir zeigen Ihnen die 7 häufigsten Fehler bei der GmbH-Gründung in der Schweiz und wie Sie sie vermeiden.

1. Unzureichende Recherche bei der Namenswahl

Der Firmenname ist mehr als nur ein Etikett: Er muss eindeutig sein, darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselt werden und muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Häufig wird ein Wunschname blockiert, weil bereits eine ähnliche Firma existiert. Lösung: Prüfen Sie den Namen vorab im Zentralen Firmenindex (zefix.ch) – oder lassen Sie unseren KI-Assistenten die Verfügbarkeit prüfen.

2. Zu vager Geschäftszweck

Der Zweck Ihrer GmbH muss präzise und vollständig formuliert sein. Ein zu vager Zweck wie "Handel und Beratung" reicht nicht aus. Andererseits darf er nicht so eng sein, dass Sie für jede neue Geschäftstätigkeit eine Statutenänderung benötigen. Tipp: Formulieren Sie den Hauptzweck konkret und ergänzen Sie eine Allzweck-Klausel für verwandte Aktivitäten.

3. Stammkapital nicht vollständig liberiert

Anders als bei der AG muss bei der GmbH das gesamte Stammkapital von mindestens CHF 20'000 vollständig einbezahlt werden – als Bareinlage auf einem Sperrkonto oder als Sacheinlage. Häufiger Fehler: Gründer zahlen nur einen Teil ein und merken erst beim Notar, dass dies nicht zulässig ist. Folge: Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

4. Fehlender oder falscher Sitz

Der statutarische Sitz Ihrer GmbH muss in der Schweiz liegen und im Handelsregister eingetragen werden. Oft wird vergessen, dass eine Wohnadresse als Geschäftssitz problematisch sein kann (z.B. wenn der Mietvertrag dies nicht erlaubt). Auch eine reine Postfachadresse ist nicht zulässig. Lösung: Eigene Geschäftsräume, Domiziladresse (c/o) bei einem Treuhänder oder Co-Working-Space.

5. Verzicht auf Revisionsstelle ohne formellen Beschluss

Kleinere GmbHs können auf eine Revisionsstelle verzichten (sog. Opting-Out), wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen haben. Dies muss aber von allen Gesellschaftern formell beschlossen und in den Statuten festgehalten werden. Wird das vergessen, ist die GmbH automatisch revisionspflichtig – mit allen damit verbundenen Kosten.

6. Geschäftsführung ohne Schweizer Wohnsitz

Mindestens eine Person mit Einzelunterschrift in der Geschäftsführung muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei Auslandsgründungen wird dies oft übersehen. Lösung: Ein Geschäftsführer, Direktor oder Stellvertreter mit Schweizer Wohnsitz – ggf. ein Treuhänder als Geschäftsführer.

7. Steuerliche Aspekte vernachlässigen

Viele Gründer denken nicht an die steuerlichen Konsequenzen ihrer Standortwahl. Die Gewinnsteuer kann je nach Kanton stark variieren (zwischen 11 % und 21 %). Ähnliches gilt für die Kapitalsteuer und die Mehrwertsteuer-Pflicht (ab CHF 100'000 Jahresumsatz). Eine steuerliche Beratung im Vorfeld kann hier viel Geld sparen.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung gelingt die Gründung

Die meisten Fehler bei der GmbH-Gründung lassen sich vermeiden – mit der richtigen Vorbereitung und einem zuverlässigen Partner. Bei online-notariat.ch führt Sie unser KI-Assistent strukturiert durch alle notwendigen Schritte und prüft Ihre Angaben auf Plausibilität. So vermeiden Sie typische Stolperfallen und gründen Ihre GmbH rechtssicher und effizient.

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