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Firmengründung

GmbH oder AG? Der ultimative Vergleich für Schweizer Gründer

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen? Wir vergleichen die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und AG in der Schweiz.

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Online Notariat Team

10. April 2026

10 Min. Lesezeit← Alle Beiträge

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Firmengründung in der Schweiz. GmbH und AG sind die beliebtesten Rechtsformen – doch welche passt zu Ihrem Vorhaben? In diesem Artikel vergleichen wir die zwei Rechtsformen detailliert.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Sowohl die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als auch die AG (Aktiengesellschaft) sind juristische Personen mit beschränkter Haftung. Trotzdem unterscheiden sie sich in mehreren entscheidenden Punkten:

  • Mindestkapital:GmbH CHF 20'000 (vollständig liberiert), AG CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 liberiert)
  • Anonymität: GmbH-Gesellschafter stehen namentlich im Handelsregister, AG-Aktionäre bleiben anonym
  • Übertragbarkeit: GmbH-Anteile erfordern eine notariell beurkundete Abtretung, AG-Aktien sind frei übertragbar
  • Reputation: Die AG geniesst generell höheres Ansehen bei Banken und Investoren

Die GmbH – ideal für KMU und Start-ups

Die GmbH ist die meistgewählte Rechtsform in der Schweiz und besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Mit einem Mindeststammkapital von CHF 20'000 ist die Hürde für die Gründung überschaubar. Ein grosser Vorteil: Auch eine einzige Person kann eine GmbH gründen.

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Die AG – für grössere Unternehmen und Investoren

Die AG eignet sich besonders, wenn Sie mehrere Investoren beteiligen, Aktien später verkaufen oder eine grössere Reputation aufbauen möchten. Das Mindestaktienkapital von CHF 100'000 bedeutet einen höheren Initialaufwand, eröffnet aber mehr Möglichkeiten:

  • Anonyme Eigentümerstruktur (Aktionäre nicht im Handelsregister)
  • Frei übertragbare Aktien – ideal für Verkauf oder Vererbung
  • Höhere Glaubwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern
  • Vorbereitung für späteren Börsengang oder Investorenrunden

Was sind die laufenden Kosten?

Beide Rechtsformen unterliegen ähnlichen jährlichen Pflichten: Buchführung, Steuererklärung, Generalversammlung und ggf. Revisionsstelle. Die laufenden Kosten sind grundsätzlich vergleichbar. Ein wesentlicher Unterschied: Bei der AG ist die Bestellung eines Verwaltungsrats Pflicht (mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz und Einzelunterschrift).

Unsere Empfehlung

Wählen Sie die GmbH, wenn Sie: ein KMU oder Start-up gründen, alleine oder mit wenigen Partnern operieren, das Kapital begrenzt ist und Sie die Strukturen schlank halten möchten.

Wählen Sie die AG, wenn Sie: höhere Reputation und Anonymität benötigen, mehrere Investoren einbinden oder später möglicherweise Aktien verkaufen möchten.

Beide Rechtsformen können Sie bei online-notariat.ch komplett online gründen – mit KI-Assistent, persönlicher Beratung und transparentem Pauschalpreis. Eine spätere Umwandlung von GmbH zu AG ist jederzeit möglich.

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