Firma gründen mit Sacheinlage
GmbH oder AG rechtssicher gründen – ohne Schweizer Bankkonto. Mit Immobilien, Fahrzeugen, Wertpapieren oder Kryptowährungen/Stablecoins als Kapitaleinlage.
Ihr grösster Vorteil
Kein Schweizer Bankkonto nötig
Statt Kapital bar auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bringen Sie Vermögenswerte direkt in die Gesellschaft ein. Besonders für internationale Gründer der einfachere Weg – die schwierige Kontoeröffnung entfällt. Das operative Bankkonto eröffnen Sie nach Eintragung ins Handelsregister.
Unser Angebot
Sacheinlagegründung zum Pauschalpreis
Ein klarer Festpreis für den gesamten Prozess – Notariat, Dokumente, Revisor-Koordination und HR-Anmeldung.
Notariats-Pauschale
Sacheinlagegründung GmbH oder AG
CHF 1'500.–
zzgl. MwSt.
- Notarielle Beurkundung der Gründung
- Erstellung Sacheinlagevertrag (Art. 634 OR)
- Gründerbericht (Art. 635 OR)
- Koordination der Prüfungsbestätigung durch zugelassenen Revisor
- Statuten mit Sacheinlage-Regelung (Art. 628 OR)
- Anmeldung beim Handelsregister
- Persönliche Betreuung bis zum Eintrag
Zusatzkosten
Revisor + HR-Gebühren
Revisor: CHF 500–700
Prüfungsbestätigung durch zugelassenen Revisor – wir koordinieren das direkt für Sie.
Handelsregistergebühren
Kantonal unterschiedlich, typischerweise CHF 600–800 – werden direkt vom HR verrechnet.
Optional: QES
Komplett digitale Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur (CHF 150).
Was können Sie als Sacheinlage einbringen?
Grundsätzlich alle aktivierbaren, übertragbaren und bewertbaren Vermögenswerte. In der Praxis sind das vor allem:
Immobilien
Liegenschaften, Grundstücke, Stockwerkeigentum (mit Grundbucheintrag und öffentlicher Beurkundung).
Fahrzeuge & Maschinen
Anlagevermögen – Fahrzeuge, Produktionsanlagen, Werkzeuge, Geräte.
Wertpapiere & Beteiligungen
Aktien, Anteile an anderen Gesellschaften, börsennotierte Wertpapiere.
Forderungen
Bestehende Debitoren gegenüber solventen Schuldnern.
Kryptowährungen & Stablecoins
Bitcoin, Ether, USDT, USDC u.a. – anerkannt seit DLT-Gesetz (2021).
Bestehende Unternehmen
Einzelfirma oder Teilbetrieb – oft steuerneutral möglich.
So läuft die Gründung ab
Von der ersten Anfrage bis zum Handelsregistereintrag begleiten wir Sie durchgehend.
Erstgespräch & Bewertung
Sie kontaktieren uns über das Formular oder per Telefon. Wir klären, welche Vermögenswerte für die Einlage geeignet sind, und welche Bewertung nötig ist.
Dokumente vorbereiten
Wir erstellen Sacheinlagevertrag, Gründerbericht und Statuten mit Sacheinlage-Regelung. Bei Kryptowährungen dokumentieren wir Kurs, Wallet und Transferweg.
Revisor-Prüfung
Ein von uns koordinierter, zugelassener Schweizer Revisor prüft Gründerbericht und Bewertung und stellt die Prüfungsbestätigung aus (Art. 635 OR).
Übertragung & Beurkundung
Sie übertragen die Vermögenswerte auf die neue Gesellschaft. Anschliessend beurkunden wir die Gründung – auf Wunsch vollständig online per QES.
Handelsregistereintrag
Wir reichen die Anmeldung beim zuständigen Handelsregister ein. Nach Eintragung existiert Ihre Gesellschaft rechtlich – das operative Bankkonto kann nun eröffnet werden.
Für wen ist die Sacheinlagegründung ideal?
Keine einzelne Lösung passt zu allen – aber in diesen Fällen ist die Sacheinlage klar der bessere Weg als die klassische Bargründung.
Internationale Gründer
Sie haben keinen Schweizer Wohnsitz und die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer Schweizer Bank ist schwierig oder langwierig. Mit der Sacheinlage umgehen Sie diesen Engpass vollständig.
Krypto-Unternehmer
Ihre Liquidität liegt in Kryptowährungen oder Stablecoins (z.B. USDT). Statt umständlich in CHF zu wechseln, bringen Sie die digitalen Werte direkt als Einlage ein.
Umwandlung einer Einzelfirma
Sie führen bereits eine Einzelfirma und möchten diese in eine GmbH oder AG umwandeln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Umwandlung steuerneutral möglich.
Bestehende Vermögenswerte
Sie möchten Immobilien, Fahrzeuge oder Wertpapiere aus dem Privatvermögen in die neue Gesellschaft einbringen, statt sie zuerst zu verkaufen.
Ratgeber
Alles Wissenswerte zur Sacheinlagegründung
Vertiefende Beiträge unserer Notarinnen und Notare – von den Rechtsgrundlagen bis zur Gründung mit Stablecoins.
Sacheinlagegründung in der Schweiz: Ablauf, Rechtsgrundlagen & Kosten
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WeiterlesenHäufige Fragen
FAQ zur Sacheinlagegründung
Was ist eine Sacheinlagegründung?
Bei einer Sacheinlagegründung wird das gesetzliche Stamm- bzw. Aktienkapital nicht bar auf ein Sperrkonto einbezahlt, sondern durch Einbringung von Vermögenswerten liberiert – z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Forderungen, Wertpapiere oder Kryptowährungen. Rechtsgrundlage sind Art. 628, 634 und 635 OR.
Welche Vermögenswerte kann ich als Sacheinlage einbringen?
Alle aktivierbaren, übertragbaren und bewertbaren Vermögenswerte: Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager, Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen, Kryptowährungen und Stablecoins (z.B. USDT, USDC, Bitcoin, Ether) sowie bestehende Unternehmen (z.B. Einzelfirma). Reine Arbeitsleistungen sind nicht zulässig.
Brauche ich für die Sacheinlagegründung ein Schweizer Bankkonto?
Nein. Das ist der grosse Vorteil: Sie benötigen kein Sperrkonto und damit keine Kontoeröffnung vor der Gründung. Das operative Bankkonto können Sie nach der Eintragung ins Handelsregister eröffnen – was mit einer registrierten Gesellschaft in der Regel deutlich einfacher ist.
Was kostet die Sacheinlagegründung?
Unser Pauschalpreis beträgt CHF 1'500.– zzgl. MwSt. Darin enthalten: notarielle Beurkundung, Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Statuten mit Sacheinlage-Regelung und Handelsregister-Anmeldung. Zusätzlich fallen rund CHF 500–700 für den zugelassenen Revisor an (Art. 635 OR) – wir koordinieren dies direkt für Sie. Die kantonalen Handelsregistergebühren kommen separat hinzu.
Warum läuft die Sacheinlagegründung nicht über den KI-Assistenten?
Jede Sacheinlage benötigt eine individuelle Prüfung: Bewertung, Übertragbarkeit, Aktivierbarkeit und je nach Einlage zusätzliche Dokumentation (z.B. Grundbucheintrag, Wallet-Nachweis). Wir begleiten Sie daher persönlich über das Kontaktformular – präziser, rechtssicherer und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Wie lange dauert eine Sacheinlagegründung?
Nach Erhalt aller Unterlagen (inkl. Bewertung und Revisorbestätigung) findet die notarielle Beurkundung innerhalb weniger Tage statt. Der Handelsregistereintrag dauert anschliessend rund 5–10 Arbeitstage. Gesamtdauer typischerweise 2–4 Wochen, abhängig von der Komplexität der Einlage.
Kann ich eine bestehende Einzelfirma per Sacheinlage in eine GmbH oder AG umwandeln?
Ja, das ist ein klassischer Anwendungsfall. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umwandlung steuerneutral erfolgen (Fusionsgesetz, fünfjährige Sperrfrist für Aktionäre). Wir prüfen im Erstgespräch, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.
Was ist ein Sacheinlagevertrag und ein Gründerbericht?
Der Sacheinlagevertrag regelt zwischen Einleger und Gesellschaft den Übergang der Vermögenswerte, den Anrechnungswert und die dafür ausgegebenen Anteile. Der Gründerbericht (Art. 635 OR) dokumentiert Art, Zustand und Bewertung der Sacheinlage und wird vom Revisor geprüft und bestätigt. Beide Dokumente erstellen wir für Sie.
Bereit für Ihre Sacheinlagegründung?
Wir begleiten Sie persönlich – von der Erstbewertung über die Revisor-Koordination bis zum Handelsregistereintrag. Kostenlose und unverbindliche Erstberatung.