Stamm- und Aktienkapital, Liberierung, Sperrkonto – wer eine GmbH oder AG gründen möchte, stösst schnell auf eine ganze Reihe von Fachbegriffen. Wir erklären, was wirklich dahintersteckt und was Sie als Gründer wissen müssen.
Was ist das Stamm- bzw. Aktienkapital?
Das Stammkapital (bei der GmbH) bzw. Aktienkapital (bei der AG) ist der finanzielle Grundstock Ihrer Gesellschaft. Es dient dem Schutz der Gläubiger und ist Voraussetzung für die Eintragung im Handelsregister.
- GmbH:Mindestens CHF 20'000 Stammkapital, vollständig liberiert
- AG:Mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 (oder 20 % des Nennwerts) liberiert
Was bedeutet Liberierung?
Liberierung ist ein juristischer Fachbegriff für die effektive Einzahlung des Kapitals. Bei der GmbH müssen Sie das gesamte Stammkapital von CHF 20'000 liberieren – also tatsächlich einzahlen.
Bei der AG sind die Regeln flexibler: Sie müssen nicht das gesamte Aktienkapital sofort einzahlen, sondern mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie. Die Mindestliberierung beträgt aber in jedem Fall CHF 50'000. Die restlichen Beträge können später nachgezahlt werden (sog. nicht voll liberierte Aktien).
Beispiel AG mit Aktienkapital CHF 100'000:
- 1'000 Aktien à Nennwert CHF 100
- 20 % Liberierung pro Aktie = CHF 20 pro Aktie
- Mindestliberierung total: CHF 50'000 (höher als 20 %)
- Pro Aktie also CHF 50 Liberierung
Bareinlage oder Sacheinlage?
Das Kapital kann auf zwei Arten eingebracht werden:
Bareinlage: Sie zahlen den Betrag in Schweizer Franken auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank ein. Die Bank stellt eine Bestätigung aus, die für die notarielle Beurkundung benötigt wird. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben.
Sacheinlage: Sie bringen Vermögenswerte in die Gesellschaft ein – z.B. Maschinen, Immobilien oder ein bestehendes Geschäft. Sacheinlagen müssen genau bewertet und in den Statuten dokumentiert werden. Bei einer reinen Sachgründung ist ein zusätzlicher Prüfbericht erforderlich.
Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto (auch Kapitaleinzahlungskonto genannt) ist ein temporäres Bankkonto, das speziell für die Firmengründung eröffnet wird. Auf dieses Konto wird das Kapital eingezahlt – aber nicht zugänglich, bis die Firma offiziell gegründet ist.
Der Ablauf:
- Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen
- Kapital einzahlen
- Bank stellt Kapitaleinzahlungsbestätigung aus
- Notarielle Beurkundung mit dieser Bestätigung
- Handelsregistereintrag erfolgt
- Sperrkonto wird freigegeben → Firma kann das Kapital nutzen
Was passiert mit dem Kapital nach der Gründung?
Nach der Freigabe des Sperrkontos steht Ihnen das gesamte Kapital für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Es ist kein eingefrorenes Kapital – Sie dürfen es für Investitionen, Löhne, Mieten und alle anderen betrieblichen Ausgaben verwenden. Wichtig: Das Kapital muss in der Bilanz ausgewiesen werden und ist Grundlage für die Kapitalsteuer.
Fazit
Stamm- und Aktienkapital sowie die Liberierung sind kein Hexenwerk – aber wichtige Elemente jeder Firmengründung. Bei online-notariat.ch führt Sie unser KI-Assistent durch alle Schritte und stellt sicher, dass die Kapitalisierung Ihrer Firma korrekt und rechtssicher erfolgt.
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