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Firma online gründen als Ausländer in der Schweiz

Wohnsitz-Voraussetzungen, digitale Identifikation, QES ohne Apostille und alle Schritte, um als internationale Gründerin oder Gründer eine GmbH oder AG in der Schweiz zu etablieren.

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Online Notariat Team

10. April 2026

8 Min. Lesezeit← Alle Ratgeber-Beiträge

Die Schweiz ist einer der attraktivsten Unternehmensstandorte der Welt – politische Stabilität, starke Währung, tiefe Gewinnsteuersätze und ein verlässliches Rechtssystem ziehen Gründerinnen und Gründer aus ganz Europa und Übersee an. Doch wie funktioniert das Ganze konkret, wenn Sie als Ausländer eine Firma in der Schweiz online gründen möchten? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen.

Darf ich als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen?

Die kurze Antwort: Ja. Die Schweiz stellt an die Nationalität der Gründerinnen und Gründer keine Anforderungen. Sie können als EU-Bürger, Amerikaner, Asiatin oder aus jedem anderen Land eine GmbH oder AG in der Schweiz gründen – auch ohne Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung.

Einzige wesentliche Voraussetzung: Bei einer GmbH oder AG muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das kann eine Gründerin selbst sein, aber auch ein Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder ein Treuhänder.

Die Schweizer Wohnsitz-Pflicht: So lösen Sie das Problem

Art. 718 Abs. 4 OR (für die AG) und Art. 814 OR (für die GmbH) verlangen, dass die Firma durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden kann. Diese Person benötigt Einzelzeichnungsberechtigung oder Kollektivzeichnungsberechtigung zu zweit.

Konkret haben Sie drei Lösungsmöglichkeiten:

  • Eigener Umzug in die Schweiz: Sie ziehen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in die Schweiz und werden selbst zeichnungsberechtigt.
  • Mitgründer mit Schweizer Wohnsitz: Sie nehmen einen Geschäftspartner ins Boot, der bereits in der Schweiz wohnt und im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung sitzt.
  • Nominee-Direktor (Treuhand-Verwaltungsrat): Sie beauftragen einen Schweizer Treuhänder, formell als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zu fungieren. Die eigentliche Kontrolle behalten Sie.

QES für Ausländer: Keine Apostille mehr nötig

Früher war die Firmengründung aus dem Ausland aufwändig: Notariell beglaubigte Unterschriften mussten zusätzlich mit einer Apostille versehen werden, damit die Schweizer Handelsregisterämter sie akzeptieren. Das bedeutete wochenlanges Hin und Her zwischen Notar, Konsulat und Postversand.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Schweizer ZertES ist das vorbei. Die QES ist gemäss Schweizer Recht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt – und die elektronische Beglaubigung ersetzt die klassische Legalisation komplett. Für Ausländer bedeutet das: keine Apostille, kein Konsulatstermin, kein Postweg.

Mehr Details im Ratgeber QES erklärt: Wie die qualifizierte elektronische Signatur Firmengründungen revolutioniert.

Ablauf: Firma online gründen als Ausländer

  1. Rechtsform & Kanton wählen: GmbH (Mindestkapital CHF 20'000) oder AG (Mindestkapital CHF 100'000). Der Kanton wählen Sie am besten nach steuerlichen Kriterien – Zug, Schwyz und Nidwalden gehören zu den attraktivsten.
  2. Wohnsitz-Vertretung klären: Identifizieren Sie die Person mit Schweizer Wohnsitz (eigener Wohnsitzwechsel, Partner oder Nominee).
  3. KI-Notariatsassistent oder Online-Formular nutzen: Alle Gründerdaten erfassen Sie bequem von Ihrem Standort aus – unser KI-Notariatsassistent ist rund um die Uhr verfügbar.
  4. Kapitaleinzahlung: Auch als Ausländer können Sie ein Schweizer Kapitaleinzahlungskonto eröffnen. Grössere Banken wie UBS, Postfinance, ZKB oder Kantonalbanken bieten dies auch Nicht-Ansässigen an.
  5. Digitale Identifikation & QES: Ausländische Gründer identifizieren sich digital (Video- Identifikation) und signieren die Dokumente per QES. Kein Versand von Pässen oder beglaubigten Kopien nötig.
  6. Notarielle Beurkundung & Handelsregister-Eintrag: Wir beurkunden digital und melden Ihre Firma beim Handelsregister an. Innerhalb von 1–2 Wochen ist Ihre Firma gegründet.

Steuern und Folge-Themen nach der Gründung

Nach der Gründung Ihrer Schweizer Firma fallen typischerweise drei Steuerarten an:

  • Gewinnsteuer auf Kantons-, Gemeinde- und Bundesebene – effektiver Satz je nach Kanton 11.9 % (Zug) bis 21 % (Bern).
  • Kapitalsteuer auf das Eigenkapital.
  • Mehrwertsteuerab einem Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr (Regelsatz 8.1 %).

Als Ausländer sollten Sie sich zudem frühzeitig mit Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Heimatland auseinandersetzen – die Schweiz hat Abkommen mit über 100 Ländern, die eine Doppelbesteuerung verhindern.

Kosten: Was kostet die Schweizer Firmengründung als Ausländer?

Die Notariats-Pauschale ist für Ausländer und Schweizer identisch. Details finden Sie in unserem Ratgeber Online-Firmengründung Schweiz: Kosten, Dauer & Ablauf. Als Ausländer sollten Sie zusätzlich einkalkulieren:

  • Ggf. Nominee-Verwaltungsrat: CHF 1'500–3'000 pro Jahr
  • Ggf. Domizil-Adresse: CHF 500–1'500 pro Jahr
  • Ggf. Treuhand-Buchhaltung ab ca. CHF 150 / Monat

Fazit: Schweizer Firma gründen aus dem Ausland – heute einfach wie nie

Dank digitaler Notariats-Prozesse und der QES ist die Schweizer Firmengründung für Ausländer heute so einfach wie nie zuvor. Ohne Apostille, ohne Konsulatsgang, ohne wochenlanges Warten. Der einzige wirkliche Engpass bleibt die Schweizer Wohnsitz-Pflicht für die Vertretung – und dafür gibt es mit Nominee-Modellen und Partner-Lösungen etablierte Auswege.

Wer die Sprache nicht perfekt beherrscht: Unser KI-Notariatsassistent unterstützt mehrere Sprachen und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Bereit zu gründen? Sie haben die Wahl.

Starten Sie Ihre Firmengründung entweder direkt mit unserem KI-Notariatsassistenten – oder füllen Sie unser strukturiertes Online-Formular aus. Beide Wege führen zum selben Pauschalpreis.

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Pauschalpreis ab CHF 390.– (GmbH) bzw. CHF 490.– (AG) – inkl. notarieller Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.